- P-2004-24 - Kenntnisse im Strahlenschutz für MFA und sonst. med. Personal (90h)
Form: Präsenz-Veranstaltung Datum: 06.11.2024 08:00 Uhr - 09.11.2024 17:00 Uhr
13.11.2024 08:00 Uhr - 17.11.2024 17:00 UhrOrt: Lonsing medical solutions
Pfarrstr. 2
74889 SinsheimRaum: Erdgeschoss Pfarrstr. 2 - Schulungsraum (ba,sz,cl,al) Beschreibung: Gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 StrlSchV (90 Std.) müssen Hilfskräfte, die unter ständiger Aufsicht eines fachkundigen Arztes tätig sind, Kenntnisse im Strahlenschutz nachweisen.
Diese Kenntnisse werden durch die Teilnahme an unserem Kurs mit 90 Unterrichtseinheiten a´45 min. erworben.
Die Bescheinigung ist bundesweit anerkannt und muss nicht mehr zusätzlich von ihrer zuständiger Behörde genehmigt werden.
Diese gliedern sich in 5 Tage theoretischen und 4 Tage praktischen Unterricht und schließen mit einer Abschlussprüfung ab.
Der praktische Teil wird in unserem Kurs komplett den Teilnehmern vermittelt. Ein Praktikum in einer zusätzlichen Institution ist hier nicht mehr notwendig.
Gerne bieten wir Interessenten aber auch ein zusätzliches Praktikum in unserer Röntgenabteilung an.
Sprechen sie uns hierzu dann gerne an. Dann finden für sie insbesondere auch zur Vertiefung des Erlernten eine passende Lösung.
Zeiten:
Die Kurse finden in Vollzeit statt, beginnen in der Regel um 8.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr.
Anmeldeschluss:
Bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn, sofern noch Plätze verfügbar.
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung aus Gründen, die wir nicht selbst zu tragen haben, z.B. Erkrankung eines Dozenten, nicht erreichen der notwendigen Teilnehmerzahl, auch nach Anmeldeschluss, abzusagen.
Während der Pause ist für Getränke wie Kaffee, Tee und kalte Getränke gesorgt.Es sind freie Plätze verfügbar
- O-10007-24 - Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz - Arzthelferinnen (8h)
Form: Online-Präsenz (Webex) Datum: 22.11.2024 14:00 - 20:30 Uhr Ort: Lonsing medical solutions
Webex Online FormatRaum: Webex Online Präsenz (sz) Beschreibung: Arzthelferinnen mit Strahlenschutzkurs, die seit Jahren unter Aufsicht eines fachkundigen Arztes mit Röntgenstrahlen umgehen und Röntgenuntersuchungen durchführen.
•Rechtsvorschriften und Empfehlungen
•neue Leitlinien der BÄK
•Neuerungen der RöV
•Neuerungen der Strahlenschutzverordnung
•Grundlagen der Strahlenphysik
•Dosisbegriffe und Dosimetrie
•Strahlenbiologische Grundlagen
•Strahlenexposition des Menschen
•Grundlagen und Grundprinzipien des Strahlenschutzes
•Strahlenschutz des Personals
•Diskussion und Problembesprechung in der Röntgeneinstelltechnik
•Erfolgskontrolle
Anmeldeschluss:
Bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn, sofern noch Plätze verfügbar.
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung aus Gründen, die wir nicht selbst zu tragen haben, z.B. Erkrankung eines Dozenten, nicht erreichen der notwendigen Teilnehmerzahl, auch nach Anmeldeschluss, abzusagen.Es sind freie Plätze verfügbar
- O-10001-25 - Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz - Arzthelferinnen (8h)
Form: Online-Präsenz (Webex) Datum: 10.01.2025 14:00 - 20:30 Uhr Ort: Webex Online Format
Lonsing medical solutionsRaum: Webex Online Präsenz (sz) Beschreibung: Arzthelferinnen mit Strahlenschutzkurs, die seit Jahren unter Aufsicht eines fachkundigen Arztes mit Röntgenstrahlen umgehen und Röntgenuntersuchungen durchführen.
•Rechtsvorschriften und Empfehlungen
•neue Leitlinien der BÄK
•Neuerungen der RöV
•Neuerungen der Strahlenschutzverordnung
•Grundlagen der Strahlenphysik
•Dosisbegriffe und Dosimetrie
•Strahlenbiologische Grundlagen
•Strahlenexposition des Menschen
•Grundlagen und Grundprinzipien des Strahlenschutzes
•Strahlenschutz des Personals
•Diskussion und Problembesprechung in der Röntgeneinstelltechnik
•Erfolgskontrolle
Anmeldeschluss:
Bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn, sofern noch Plätze verfügbar.
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung aus Gründen, die wir nicht selbst zu tragen haben, z.B. Erkrankung eines Dozenten, nicht erreichen der notwendigen Teilnehmerzahl, auch nach Anmeldeschluss, abzusagen.Es sind freie Plätze verfügbar
- O-10002-25 - Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz - Arzthelferinnen (8h)
Form: Online-Präsenz (Webex) Datum: 07.02.2025 14:00 - 20:30 Uhr Ort: Webex Online Format
Lonsing medical solutionsRaum: Webex Online Präsenz (sz) Beschreibung: Arzthelferinnen mit Strahlenschutzkurs, die seit Jahren unter Aufsicht eines fachkundigen Arztes mit Röntgenstrahlen umgehen und Röntgenuntersuchungen durchführen.
•Rechtsvorschriften und Empfehlungen
•neue Leitlinien der BÄK
•Neuerungen der RöV
•Neuerungen der Strahlenschutzverordnung
•Grundlagen der Strahlenphysik
•Dosisbegriffe und Dosimetrie
•Strahlenbiologische Grundlagen
•Strahlenexposition des Menschen
•Grundlagen und Grundprinzipien des Strahlenschutzes
•Strahlenschutz des Personals
•Diskussion und Problembesprechung in der Röntgeneinstelltechnik
•Erfolgskontrolle
Anmeldeschluss:
Bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn, sofern noch Plätze verfügbar.
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung aus Gründen, die wir nicht selbst zu tragen haben, z.B. Erkrankung eines Dozenten, nicht erreichen der notwendigen Teilnehmerzahl, auch nach Anmeldeschluss, abzusagen.Es sind freie Plätze verfügbar
- O-160001-25 - Unterweisung im Strahlenschutz nach § 63 Strahlenschutzverordnung - Diagnostik
Form: Online-Präsenz (Webex) Datum: 21.02.2025 16:00 - 17:00 Uhr Ort: Webex Online Präsenz
Lonsing medical solutionsRaum: Webex Online (lo, ba) Beschreibung: Unterweisung nach § 63 StrlSchV
Unterweisung in die Arbeitsmethoden, mögliche Gefahren, anzuwendende Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, den Inhalt des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung, die Anzeige einer Röntgeneinrichtung und die Nutzung personenbezogener Daten.
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ein Artikelgesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S.1966)der Bundesrepublik Deutschland setzt die Richtlinie 2013/59/Euratom in nationales Recht um.
Es trifft Regelungen zum Schutz des Menschen und - soweit es um den langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit geht, der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung.
Der Artikel 1 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) enthält dabei die neue Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV) . Diese Verordnung trat am 31. Dezember 2018 in Kraft. Gleichzeitig traten die Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 und die Röntgenverordnung vom 30. April 2003 außer Kraft.
Mit dem neuen Gesetz erhält das bundesdeutsche Strahlenschutzrecht eine eigenständige und einheitliche Grundlage. In der Folge werden Regelungen zusammengeführt, die bislang in der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung enthalten waren. Zahlreiche Vorgaben werden darin aktualisiert und an den Stand des wissenschaftlichen Fortschritts angepasst.
So auch der § 63 der neuen Strahlenschutzverordnung (Artikel 1 des Strahlenschutzgesetzes). Dieser führt die Regelungen von § 38 und § 103 Absatz 6 der bisherigen Strahlenschutzverordnung und § 36 der bisherigen Röntgenverordnung zusammen und entwickelt sie weiter.
Diese Unterweisung ist nach § 63 StrlSchV jährlich zu wiederholen.
Nachstehend der Wortlaut des § 63 Unterweisung der neuen StrSchV mit Kommentierungen zu den Änderungen gegenüber der alten StrSchV und der RöV.:
Abs.(1)
1 Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass folgende Personen unterwiesen werden:
Personen, die im Rahmen einer anzeige- oder genehmigungsbedürftigen Tätigkeit tätig werden,
Personen, denen nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a oder c der Zutritt zu einem Kontrollbereich erlaubt wird.
2 Die Unterweisung ist erstmals vor Aufnahme der Betätigung oder vor dem erstmaligen Zutritt zu einem Kontrollbereich durchzuführen.
3 Danach ist die Unterweisung mindestens einmal im Jahr zu wiederholen.
4 Satz 1 Nummer 1 gilt nicht für Personen, die bei der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung tätig sind.
Abs.(2)
1 Die Unterweisung hat insbesondere Informationen zu umfassen über
a. die Arbeitsmethoden,
b. die möglichen Gefahren,
c. die anzuwendenden Sicherheits- und Schutzmaßnahmen,
d. die für ihre Beschäftigung oder ihre Anwesenheit wesentlichen Inhalte des Strahlenschutzrechts, der Genehmigung oder Anzeige, der Strahlenschutzanweisung und
f. die zum Zweck der Überwachung von Dosisgrenzwerten und der Beachtung der Strahlenschutzgrundsätze erfolgende Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten.
2 Diese Unterweisung kann Bestandteil sonstiger erforderlicher Unterweisungen insbesondere nach arbeitsschutz-, immissionsschutz-, gefahrgut- oder gefahrstoffrechtlichen Vorschriften sein.
Abs.(3)
1 Die Unterweisung muss in einer für die Unterwiesenen verständlichen Form und Sprache erfolgen.
2 Die Unterweisung hat mündlich zu erfolgen.
3 Die zuständige Behörde kann zulassen, dass die Unterweisung durch Nutzung von E-Learning-Angeboten oder von audiovisuellen Medien erfolgt, wenn dabei eine Erfolgskontrolle durchgeführt wird und die Möglichkeit für Nachfragen gewährleistet ist.
Abs.(4)
1 Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass andere Personen als die in Absatz 1 genannten, denen der Zutritt zu Kontrollbereichen gestattet wird, vorher über die möglichen Gefahren und ihre Vermeidung unterwiesen werden.
2 Dies gilt nicht für Personen, an denen ionisierende Strahlung angewendet wird oder radioaktive Stoffe angewendet werden.
Abs. (5)
Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Unterweisungen darauf hingewiesen wird, dass eine Schwangerschaft im Hinblick auf die Risiken einer Exposition für das ungeborene Kind so früh wie möglich mitzuteilen ist und dass beim Vorhandensein von offenen radioaktiven Stoffen eine Kontamination zu einer inneren Exposition eines ungeborenen oder gestillten Kindes führen kann.
Abs. (6)
1 Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass der Inhalt und der Zeitpunkt der Unterweisungen unverzüglich aufgezeichnet werden.
2 Die Aufzeichnung ist von der unterwiesenen Person zu unterzeichnen.
3 Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen in den Fällen des Absatzes 1 fünf Jahre und in den Fällen des Absatzes 4 ein Jahr lang nach der Unterweisung aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden.
Aus der Vollzugspraxis haben sich zusätzliche Anforderungen an die Unterweisung ergeben.
So stellt Abs. 3 Satz 1 klar, dass die Unterweisung nicht unbedingt auf Deutsch erfolgen muss, so lange sie für die Unterwiesenen verständlich ist; dies ist insbesondere für Forschungszentren, Universitäten und Kliniken relevant.
Abs. 3 Satz 2 legt fest, dass in der Regel eine mündliche Unterweisung zu erfolgen hat und das Lesen einer Informationsbroschüre oder der Strahlenschutzanweisung keine angemessene Unterweisung darstellt. Sowohl die Mündlichkeit als auch das Kriterium der Verständlichkeit finden sich auch in vergleichbaren Regelungen in anderen Rechtsbereichen, die den Umgang mit gefährlichen Stoffen betreffen, beispielswiese in § 14 Absatz 2 der Gefahrstoffverordnung und § 14 Absatz 2 und 3 der Biostoffverordnung.
Abs. 3 Satz 3 berücksichtigt, dass es bei Genehmigungsinhabern mit einer großen Zahl an Unterwiesenen oder hoher Fluktuation von zu unterweisenden Personen, wie beispielsweise Forschungseinrichtungen oder Kernkraftwerken, sinnvoll sein kann, eine Unterweisung mittels E-Learning oder von audiovisuellen Medien zuzulassen. Dies erleichtert auch das Anbieten von mehrsprachigen Unterweisungen. Damit eine angemessene Qualität der Unterweisung gewährleistet wird, bedarf diese Art der Unterweisung der Zustimmung der zuständigen Behörde und es werden die Möglichkeiten für Nachfragen und für eine Erfolgskontrolle verlangt.Es sind freie Plätze verfügbar
- P-10003-21 - Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz - Arzthelferinnen (8h)
Form: Präsenz-Veranstaltung Datum: 14.03.2025 14:00 - 20:30 Uhr Ort: Lonsing medical solutions
Pfarrstr. 2
74889 SinsheimRaum: Erdgeschoss Pfarrstr. 2 - Schulungsraum (sz) Beschreibung: Arzthelferinnen mit Strahlenschutzkurs, die seit Jahren unter Aufsicht eines fachkundigen Arztes mit Röntgenstrahlen umgehen und Röntgenuntersuchungen durchführen.
•Rechtsvorschriften und Empfehlungen
•neue Leitlinien der BÄK
•Neuerungen der RöV
•Neuerungen der Strahlenschutzverordnung
•Grundlagen der Strahlenphysik
•Dosisbegriffe und Dosimetrie
•Strahlenbiologische Grundlagen
•Strahlenexposition des Menschen
•Grundlagen und Grundprinzipien des Strahlenschutzes
•Strahlenschutz des Personals
•Diskussion und Problembesprechung in der Röntgeneinstelltechnik
•Erfolgskontrolle
Anmeldeschluss:
Bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn, sofern noch Plätze verfügbar.
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung aus Gründen, die wir nicht selbst zu tragen haben, z.B. Erkrankung eines Dozenten, nicht erreichen der notwendigen Teilnehmerzahl, auch nach Anmeldeschluss, abzusagen.
Während der Pause ist für Getränke wie Kaffee, Tee und kalte Getränke gesorgt. Je nach Kurs versorgen wir sie selbstverständlich auch mit Snacks, Kuchen, belegten Brötchen, etc.. Lassen sie sich einfach überraschen.Es sind freie Plätze verfügbar
- P-2001-25 - Kenntnisse im Strahlenschutz für MFA und sonst. med. Personal (90h)
Form: Präsenz-Veranstaltung Datum: 19.03.2025 08:00 Uhr - 22.03.2025 17:00 Uhr
26.03.2025 08:00 Uhr - 30.03.2025 17:00 UhrOrt: Lonsing medical solutions
Pfarrstr. 2
74889 SinsheimRaum: Erdgeschoss Pfarrstr. 2 - Schulungsraum (ba,sz,cl,al) Beschreibung: Gemäß §49 Abs.2 Satz 1 i.V.M. §47 Abs.3 StrSchV (90 Std.) müssen Hilfskräfte, die unter ständiger Aufsicht eines fachkundigen Arztes tätig sind, Kenntnisse im Strahlenschutz nachweisen.
Diese Kenntnisse werden durch die Teilnahme an unserem Kurs mit 90 Unterrichtseinheiten a´45 min. erworben.
Die Bescheinigung ist bundesweit anerkannt und muss nicht mehr zusätzlich von ihrer zuständiger Behörde genehmigt werden.
Diese gliedern sich in 5 Tage theoretischen und 4 Tage praktischen Unterricht und schließen mit einer Abschlussprüfung ab.
Der praktische Teil wird in unserem Kurs komplett den Teilnehmern vermittelt. Ein Praktikum in einer zusätzlichen Institution ist hier nicht mehr notwendig.
Gerne bieten wir Interessenten aber auch einzusätzliches Praktikum in unserer Röntgenabteilung an.
Sprechen sie uns hierzu dann gerne an. Dann finden für sie insbesondere auch zur Vertiefung des Erlernten eine passende Lösung.
Zeiten:
Die Kurse finden in Vollzeit statt, beginnen in der Regel um 8.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr.
Anmeldeschluss:
Bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn, sofern noch Plätze verfügbar.
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung aus Gründen, die wir nicht selbst zu tragen haben, z.B. Erkrankung eines Dozenten, nicht erreichen der notwendigen Teilnehmerzahl, auch nach Anmeldeschluss, abzusagen.
Während der Pause ist für Getränke wie Kaffee, Tee und kalte Getränke gesorgt.Es sind freie Plätze verfügbar
- O-10004-25 - Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz - Arzthelferinnen (8h)
Form: Online-Präsenz (Webex) Datum: 09.05.2025 14:00 - 20:30 Uhr Ort: Webex Online Format
Lonsing medical solutionsRaum: Webex Online Präsenz (sz) Beschreibung: Arzthelferinnen mit Strahlenschutzkurs, die seit Jahren unter Aufsicht eines fachkundigen Arztes mit Röntgenstrahlen umgehen und Röntgenuntersuchungen durchführen.
•Rechtsvorschriften und Empfehlungen
•neue Leitlinien der BÄK
•Neuerungen der RöV
•Neuerungen der Strahlenschutzverordnung
•Grundlagen der Strahlenphysik
•Dosisbegriffe und Dosimetrie
•Strahlenbiologische Grundlagen
•Strahlenexposition des Menschen
•Grundlagen und Grundprinzipien des Strahlenschutzes
•Strahlenschutz des Personals
•Diskussion und Problembesprechung in der Röntgeneinstelltechnik
•Erfolgskontrolle
Anmeldeschluss:
Bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn, sofern noch Plätze verfügbar.
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung aus Gründen, die wir nicht selbst zu tragen haben, z.B. Erkrankung eines Dozenten, nicht erreichen der notwendigen Teilnehmerzahl, auch nach Anmeldeschluss, abzusagen.Es sind freie Plätze verfügbar
- P-2002-25 - Kenntnisse im Strahlenschutz für MFA und sonst. med. Personal (90h)
Form: Präsenz-Veranstaltung Datum: 14.05.2025 08:00 Uhr - 17.05.2025 17:00 Uhr
21.05.2025 08:00 Uhr - 25.05.2025 17:00 UhrOrt: Lonsing medical solutions
Pfarrstr. 2
74889 SinsheimRaum: Erdgeschoss Pfarrstr. 2 - Schulungsraum (ba,sz,cl,al) Beschreibung: Gemäß §49 Abs.2 Satz 1 i.V.M. §47 Abs.3 StrSchV (90 Std.) müssen Hilfskräfte, die unter ständiger Aufsicht eines fachkundigen Arztes tätig sind, Kenntnisse im Strahlenschutz nachweisen.
Diese Kenntnisse werden durch die Teilnahme an unserem Kurs mit 90 Unterrichtseinheiten a´45 min. erworben.
Die Bescheinigung ist bundesweit anerkannt und muss nicht mehr zusätzlich von ihrer zuständiger Behörde genehmigt werden.
Diese gliedern sich in 5 Tage theoretischen und 4 Tage praktischen Unterricht und schließen mit einer Abschlussprüfung ab.
Der praktische Teil wird in unserem Kurs komplett den Teilnehmern vermittelt. Ein Praktikum in einer zusätzlichen Institution ist hier nicht mehr notwendig.
Gerne bieten wir Interessenten aber auch einzusätzliches Praktikum in unserer Röntgenabteilung an.
Sprechen sie uns hierzu dann gerne an. Dann finden für sie insbesondere auch zur Vertiefung des Erlernten eine passende Lösung.
Zeiten:
Die Kurse finden in Vollzeit statt, beginnen in der Regel um 8.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr.
Anmeldeschluss:
Bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn, sofern noch Plätze verfügbar.
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung aus Gründen, die wir nicht selbst zu tragen haben, z.B. Erkrankung eines Dozenten, nicht erreichen der notwendigen Teilnehmerzahl, auch nach Anmeldeschluss, abzusagen.
Während der Pause ist für Getränke wie Kaffee, Tee und kalte Getränke gesorgt.Es sind freie Plätze verfügbar
- O-160002-25 - Unterweisung im Strahlenschutz nach § 63 Strahlenschutzverordnung - Diagnostik
Form: Online-Präsenz (Webex) Datum: 27.06.2025 16:00 - 17:00 Uhr Ort: Webex Online Präsenz
Lonsing medical solutionsRaum: Webex Online (lo, ba) Beschreibung: Unterweisung nach § 63 StrlSchV
Unterweisung in die Arbeitsmethoden, mögliche Gefahren, anzuwendende Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, den Inhalt des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung, die Anzeige einer Röntgeneinrichtung und die Nutzung personenbezogener Daten.
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ein Artikelgesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S.1966)der Bundesrepublik Deutschland setzt die Richtlinie 2013/59/Euratom in nationales Recht um.
Es trifft Regelungen zum Schutz des Menschen und - soweit es um den langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit geht, der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung.
Der Artikel 1 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) enthält dabei die neue Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV) . Diese Verordnung trat am 31. Dezember 2018 in Kraft. Gleichzeitig traten die Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 und die Röntgenverordnung vom 30. April 2003 außer Kraft.
Mit dem neuen Gesetz erhält das bundesdeutsche Strahlenschutzrecht eine eigenständige und einheitliche Grundlage. In der Folge werden Regelungen zusammengeführt, die bislang in der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung enthalten waren. Zahlreiche Vorgaben werden darin aktualisiert und an den Stand des wissenschaftlichen Fortschritts angepasst.
So auch der § 63 der neuen Strahlenschutzverordnung (Artikel 1 des Strahlenschutzgesetzes). Dieser führt die Regelungen von § 38 und § 103 Absatz 6 der bisherigen Strahlenschutzverordnung und § 36 der bisherigen Röntgenverordnung zusammen und entwickelt sie weiter.
Diese Unterweisung ist nach § 63 StrlSchV jährlich zu wiederholen.
Nachstehend der Wortlaut des § 63 Unterweisung der neuen StrSchV mit Kommentierungen zu den Änderungen gegenüber der alten StrSchV und der RöV.:
Abs.(1)
1 Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass folgende Personen unterwiesen werden:
Personen, die im Rahmen einer anzeige- oder genehmigungsbedürftigen Tätigkeit tätig werden,
Personen, denen nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a oder c der Zutritt zu einem Kontrollbereich erlaubt wird.
2 Die Unterweisung ist erstmals vor Aufnahme der Betätigung oder vor dem erstmaligen Zutritt zu einem Kontrollbereich durchzuführen.
3 Danach ist die Unterweisung mindestens einmal im Jahr zu wiederholen.
4 Satz 1 Nummer 1 gilt nicht für Personen, die bei der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung tätig sind.
Abs.(2)
1 Die Unterweisung hat insbesondere Informationen zu umfassen über
a. die Arbeitsmethoden,
b. die möglichen Gefahren,
c. die anzuwendenden Sicherheits- und Schutzmaßnahmen,
d. die für ihre Beschäftigung oder ihre Anwesenheit wesentlichen Inhalte des Strahlenschutzrechts, der Genehmigung oder Anzeige, der Strahlenschutzanweisung und
f. die zum Zweck der Überwachung von Dosisgrenzwerten und der Beachtung der Strahlenschutzgrundsätze erfolgende Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten.
2 Diese Unterweisung kann Bestandteil sonstiger erforderlicher Unterweisungen insbesondere nach arbeitsschutz-, immissionsschutz-, gefahrgut- oder gefahrstoffrechtlichen Vorschriften sein.
Abs.(3)
1 Die Unterweisung muss in einer für die Unterwiesenen verständlichen Form und Sprache erfolgen.
2 Die Unterweisung hat mündlich zu erfolgen.
3 Die zuständige Behörde kann zulassen, dass die Unterweisung durch Nutzung von E-Learning-Angeboten oder von audiovisuellen Medien erfolgt, wenn dabei eine Erfolgskontrolle durchgeführt wird und die Möglichkeit für Nachfragen gewährleistet ist.
Abs.(4)
1 Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass andere Personen als die in Absatz 1 genannten, denen der Zutritt zu Kontrollbereichen gestattet wird, vorher über die möglichen Gefahren und ihre Vermeidung unterwiesen werden.
2 Dies gilt nicht für Personen, an denen ionisierende Strahlung angewendet wird oder radioaktive Stoffe angewendet werden.
Abs. (5)
Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Unterweisungen darauf hingewiesen wird, dass eine Schwangerschaft im Hinblick auf die Risiken einer Exposition für das ungeborene Kind so früh wie möglich mitzuteilen ist und dass beim Vorhandensein von offenen radioaktiven Stoffen eine Kontamination zu einer inneren Exposition eines ungeborenen oder gestillten Kindes führen kann.
Abs. (6)
1 Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass der Inhalt und der Zeitpunkt der Unterweisungen unverzüglich aufgezeichnet werden.
2 Die Aufzeichnung ist von der unterwiesenen Person zu unterzeichnen.
3 Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen in den Fällen des Absatzes 1 fünf Jahre und in den Fällen des Absatzes 4 ein Jahr lang nach der Unterweisung aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden.
Aus der Vollzugspraxis haben sich zusätzliche Anforderungen an die Unterweisung ergeben.
So stellt Abs. 3 Satz 1 klar, dass die Unterweisung nicht unbedingt auf Deutsch erfolgen muss, so lange sie für die Unterwiesenen verständlich ist; dies ist insbesondere für Forschungszentren, Universitäten und Kliniken relevant.
Abs. 3 Satz 2 legt fest, dass in der Regel eine mündliche Unterweisung zu erfolgen hat und das Lesen einer Informationsbroschüre oder der Strahlenschutzanweisung keine angemessene Unterweisung darstellt. Sowohl die Mündlichkeit als auch das Kriterium der Verständlichkeit finden sich auch in vergleichbaren Regelungen in anderen Rechtsbereichen, die den Umgang mit gefährlichen Stoffen betreffen, beispielswiese in § 14 Absatz 2 der Gefahrstoffverordnung und § 14 Absatz 2 und 3 der Biostoffverordnung.
Abs. 3 Satz 3 berücksichtigt, dass es bei Genehmigungsinhabern mit einer großen Zahl an Unterwiesenen oder hoher Fluktuation von zu unterweisenden Personen, wie beispielsweise Forschungseinrichtungen oder Kernkraftwerken, sinnvoll sein kann, eine Unterweisung mittels E-Learning oder von audiovisuellen Medien zuzulassen. Dies erleichtert auch das Anbieten von mehrsprachigen Unterweisungen. Damit eine angemessene Qualität der Unterweisung gewährleistet wird, bedarf diese Art der Unterweisung der Zustimmung der zuständigen Behörde und es werden die Möglichkeiten für Nachfragen und für eine Erfolgskontrolle verlangt.Es sind freie Plätze verfügbar
- O-10005-25 - Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz - Arzthelferinnen (8h)
Form: Online-Präsenz (Webex) Datum: 25.07.2025 14:00 - 20:30 Uhr Ort: Webex Online Format
Lonsing medical solutionsRaum: Webex Online Präsenz (sz) Beschreibung: Arzthelferinnen mit Strahlenschutzkurs, die seit Jahren unter Aufsicht eines fachkundigen Arztes mit Röntgenstrahlen umgehen und Röntgenuntersuchungen durchführen.
•Rechtsvorschriften und Empfehlungen
•neue Leitlinien der BÄK
•Neuerungen der RöV
•Neuerungen der Strahlenschutzverordnung
•Grundlagen der Strahlenphysik
•Dosisbegriffe und Dosimetrie
•Strahlenbiologische Grundlagen
•Strahlenexposition des Menschen
•Grundlagen und Grundprinzipien des Strahlenschutzes
•Strahlenschutz des Personals
•Diskussion und Problembesprechung in der Röntgeneinstelltechnik
•Erfolgskontrolle
Anmeldeschluss:
Bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn, sofern noch Plätze verfügbar.
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung aus Gründen, die wir nicht selbst zu tragen haben, z.B. Erkrankung eines Dozenten, nicht erreichen der notwendigen Teilnehmerzahl, auch nach Anmeldeschluss, abzusagen.Es sind freie Plätze verfügbar
- P-2003-25 - Kenntnisse im Strahlenschutz für MFA und sonst. med. Personal (90h)
Form: Präsenz-Veranstaltung Datum: 17.09.2025 08:00 Uhr - 20.09.2025 17:00 Uhr
24.09.2025 08:00 Uhr - 28.09.2025 17:00 UhrOrt: Lonsing medical solutions
Pfarrstr. 2
74889 SinsheimRaum: Erdgeschoss Pfarrstr. 2 - Schulungsraum (ba,sz,cl,al) Beschreibung: Gemäß §49 Abs.2 Satz 1 i.V.M. §47 Abs.3 StrSchV (90 Std.) müssen Hilfskräfte, die unter ständiger Aufsicht eines fachkundigen Arztes tätig sind, Kenntnisse im Strahlenschutz nachweisen.
Diese Kenntnisse werden durch die Teilnahme an unserem Kurs mit 90 Unterrichtseinheiten a´45 min. erworben.
Die Bescheinigung ist bundesweit anerkannt und muss nicht mehr zusätzlich von ihrer zuständiger Behörde genehmigt werden.
Diese gliedern sich in 5 Tage theoretischen und 4 Tage praktischen Unterricht und schließen mit einer Abschlussprüfung ab.
Der praktische Teil wird in unserem Kurs komplett den Teilnehmern vermittelt. Ein Praktikum in einer zusätzlichen Institution ist hier nicht mehr notwendig.
Gerne bieten wir Interessenten aber auch einzusätzliches Praktikum in unserer Röntgenabteilung an.
Sprechen sie uns hierzu dann gerne an. Dann finden für sie insbesondere auch zur Vertiefung des Erlernten eine passende Lösung.
Zeiten:
Die Kurse finden in Vollzeit statt, beginnen in der Regel um 8.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr.
Anmeldeschluss:
Bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn, sofern noch Plätze verfügbar.
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung aus Gründen, die wir nicht selbst zu tragen haben, z.B. Erkrankung eines Dozenten, nicht erreichen der notwendigen Teilnehmerzahl, auch nach Anmeldeschluss, abzusagen.
Während der Pause ist für Getränke wie Kaffee, Tee und kalte Getränke gesorgt.Es sind freie Plätze verfügbar
- O-10006-25 - Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz - Arzthelferinnen (8h)
Form: Online-Präsenz (Webex) Datum: 17.10.2025 14:00 - 20:30 Uhr Ort: Webex Online Format
Lonsing medical solutionsRaum: Webex Online Präsenz (sz) Beschreibung: Arzthelferinnen mit Strahlenschutzkurs, die seit Jahren unter Aufsicht eines fachkundigen Arztes mit Röntgenstrahlen umgehen und Röntgenuntersuchungen durchführen.
•Rechtsvorschriften und Empfehlungen
•neue Leitlinien der BÄK
•Neuerungen der RöV
•Neuerungen der Strahlenschutzverordnung
•Grundlagen der Strahlenphysik
•Dosisbegriffe und Dosimetrie
•Strahlenbiologische Grundlagen
•Strahlenexposition des Menschen
•Grundlagen und Grundprinzipien des Strahlenschutzes
•Strahlenschutz des Personals
•Diskussion und Problembesprechung in der Röntgeneinstelltechnik
•Erfolgskontrolle
Anmeldeschluss:
Bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn, sofern noch Plätze verfügbar.
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung aus Gründen, die wir nicht selbst zu tragen haben, z.B. Erkrankung eines Dozenten, nicht erreichen der notwendigen Teilnehmerzahl, auch nach Anmeldeschluss, abzusagen.Es sind freie Plätze verfügbar
- O-160003-25 - Unterweisung im Strahlenschutz nach § 63 Strahlenschutzverordnung - Diagnostik
Form: Online-Präsenz (Webex) Datum: 07.11.2025 16:00 - 17:00 Uhr Ort: Webex Online Präsenz
Lonsing medical solutionsRaum: Webex Online (lo, ba) Beschreibung: Unterweisung nach § 63 StrlSchV
Unterweisung in die Arbeitsmethoden, mögliche Gefahren, anzuwendende Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, den Inhalt des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung, die Anzeige einer Röntgeneinrichtung und die Nutzung personenbezogener Daten.
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ein Artikelgesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S.1966)der Bundesrepublik Deutschland setzt die Richtlinie 2013/59/Euratom in nationales Recht um.
Es trifft Regelungen zum Schutz des Menschen und - soweit es um den langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit geht, der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung.
Der Artikel 1 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) enthält dabei die neue Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV) . Diese Verordnung trat am 31. Dezember 2018 in Kraft. Gleichzeitig traten die Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 und die Röntgenverordnung vom 30. April 2003 außer Kraft.
Mit dem neuen Gesetz erhält das bundesdeutsche Strahlenschutzrecht eine eigenständige und einheitliche Grundlage. In der Folge werden Regelungen zusammengeführt, die bislang in der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung enthalten waren. Zahlreiche Vorgaben werden darin aktualisiert und an den Stand des wissenschaftlichen Fortschritts angepasst.
So auch der § 63 der neuen Strahlenschutzverordnung (Artikel 1 des Strahlenschutzgesetzes). Dieser führt die Regelungen von § 38 und § 103 Absatz 6 der bisherigen Strahlenschutzverordnung und § 36 der bisherigen Röntgenverordnung zusammen und entwickelt sie weiter.
Diese Unterweisung ist nach § 63 StrlSchV jährlich zu wiederholen.
Nachstehend der Wortlaut des § 63 Unterweisung der neuen StrSchV mit Kommentierungen zu den Änderungen gegenüber der alten StrSchV und der RöV.:
Abs.(1)
1 Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass folgende Personen unterwiesen werden:
Personen, die im Rahmen einer anzeige- oder genehmigungsbedürftigen Tätigkeit tätig werden,
Personen, denen nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a oder c der Zutritt zu einem Kontrollbereich erlaubt wird.
2 Die Unterweisung ist erstmals vor Aufnahme der Betätigung oder vor dem erstmaligen Zutritt zu einem Kontrollbereich durchzuführen.
3 Danach ist die Unterweisung mindestens einmal im Jahr zu wiederholen.
4 Satz 1 Nummer 1 gilt nicht für Personen, die bei der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung tätig sind.
Abs.(2)
1 Die Unterweisung hat insbesondere Informationen zu umfassen über
a. die Arbeitsmethoden,
b. die möglichen Gefahren,
c. die anzuwendenden Sicherheits- und Schutzmaßnahmen,
d. die für ihre Beschäftigung oder ihre Anwesenheit wesentlichen Inhalte des Strahlenschutzrechts, der Genehmigung oder Anzeige, der Strahlenschutzanweisung und
f. die zum Zweck der Überwachung von Dosisgrenzwerten und der Beachtung der Strahlenschutzgrundsätze erfolgende Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten.
2 Diese Unterweisung kann Bestandteil sonstiger erforderlicher Unterweisungen insbesondere nach arbeitsschutz-, immissionsschutz-, gefahrgut- oder gefahrstoffrechtlichen Vorschriften sein.
Abs.(3)
1 Die Unterweisung muss in einer für die Unterwiesenen verständlichen Form und Sprache erfolgen.
2 Die Unterweisung hat mündlich zu erfolgen.
3 Die zuständige Behörde kann zulassen, dass die Unterweisung durch Nutzung von E-Learning-Angeboten oder von audiovisuellen Medien erfolgt, wenn dabei eine Erfolgskontrolle durchgeführt wird und die Möglichkeit für Nachfragen gewährleistet ist.
Abs.(4)
1 Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass andere Personen als die in Absatz 1 genannten, denen der Zutritt zu Kontrollbereichen gestattet wird, vorher über die möglichen Gefahren und ihre Vermeidung unterwiesen werden.
2 Dies gilt nicht für Personen, an denen ionisierende Strahlung angewendet wird oder radioaktive Stoffe angewendet werden.
Abs. (5)
Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Unterweisungen darauf hingewiesen wird, dass eine Schwangerschaft im Hinblick auf die Risiken einer Exposition für das ungeborene Kind so früh wie möglich mitzuteilen ist und dass beim Vorhandensein von offenen radioaktiven Stoffen eine Kontamination zu einer inneren Exposition eines ungeborenen oder gestillten Kindes führen kann.
Abs. (6)
1 Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass der Inhalt und der Zeitpunkt der Unterweisungen unverzüglich aufgezeichnet werden.
2 Die Aufzeichnung ist von der unterwiesenen Person zu unterzeichnen.
3 Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen in den Fällen des Absatzes 1 fünf Jahre und in den Fällen des Absatzes 4 ein Jahr lang nach der Unterweisung aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden.
Aus der Vollzugspraxis haben sich zusätzliche Anforderungen an die Unterweisung ergeben.
So stellt Abs. 3 Satz 1 klar, dass die Unterweisung nicht unbedingt auf Deutsch erfolgen muss, so lange sie für die Unterwiesenen verständlich ist; dies ist insbesondere für Forschungszentren, Universitäten und Kliniken relevant.
Abs. 3 Satz 2 legt fest, dass in der Regel eine mündliche Unterweisung zu erfolgen hat und das Lesen einer Informationsbroschüre oder der Strahlenschutzanweisung keine angemessene Unterweisung darstellt. Sowohl die Mündlichkeit als auch das Kriterium der Verständlichkeit finden sich auch in vergleichbaren Regelungen in anderen Rechtsbereichen, die den Umgang mit gefährlichen Stoffen betreffen, beispielswiese in § 14 Absatz 2 der Gefahrstoffverordnung und § 14 Absatz 2 und 3 der Biostoffverordnung.
Abs. 3 Satz 3 berücksichtigt, dass es bei Genehmigungsinhabern mit einer großen Zahl an Unterwiesenen oder hoher Fluktuation von zu unterweisenden Personen, wie beispielsweise Forschungseinrichtungen oder Kernkraftwerken, sinnvoll sein kann, eine Unterweisung mittels E-Learning oder von audiovisuellen Medien zuzulassen. Dies erleichtert auch das Anbieten von mehrsprachigen Unterweisungen. Damit eine angemessene Qualität der Unterweisung gewährleistet wird, bedarf diese Art der Unterweisung der Zustimmung der zuständigen Behörde und es werden die Möglichkeiten für Nachfragen und für eine Erfolgskontrolle verlangt.Es sind freie Plätze verfügbar
- P-2004-25 - Kenntnisse im Strahlenschutz für MFA und sonst. med. Personal (90h)
Form: Präsenz-Veranstaltung Datum: 12.11.2025 08:00 Uhr - 15.11.2025 17:00 Uhr
19.11.2025 08:00 Uhr - 23.11.2025 17:00 UhrOrt: Lonsing medical solutions
Pfarrstr. 2
74889 SinsheimRaum: Erdgeschoss Pfarrstr. 2 - Schulungsraum (ba,sz,cl,al) Beschreibung: Gemäß §49 Abs.2 Satz 1 i.V.M. §47 Abs.3 StrSchV (90 Std.) müssen Hilfskräfte, die unter ständiger Aufsicht eines fachkundigen Arztes tätig sind, Kenntnisse im Strahlenschutz nachweisen.
Diese Kenntnisse werden durch die Teilnahme an unserem Kurs mit 90 Unterrichtseinheiten a´45 min. erworben.
Die Bescheinigung ist bundesweit anerkannt und muss nicht mehr zusätzlich von ihrer zuständiger Behörde genehmigt werden.
Diese gliedern sich in 5 Tage theoretischen und 4 Tage praktischen Unterricht und schließen mit einer Abschlussprüfung ab.
Der praktische Teil wird in unserem Kurs komplett den Teilnehmern vermittelt. Ein Praktikum in einer zusätzlichen Institution ist hier nicht mehr notwendig.
Gerne bieten wir Interessenten aber auch einzusätzliches Praktikum in unserer Röntgenabteilung an.
Sprechen sie uns hierzu dann gerne an. Dann finden für sie insbesondere auch zur Vertiefung des Erlernten eine passende Lösung.
Zeiten:
Die Kurse finden in Vollzeit statt, beginnen in der Regel um 8.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr.
Anmeldeschluss:
Bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn, sofern noch Plätze verfügbar.
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung aus Gründen, die wir nicht selbst zu tragen haben, z.B. Erkrankung eines Dozenten, nicht erreichen der notwendigen Teilnehmerzahl, auch nach Anmeldeschluss, abzusagen.
Während der Pause ist für Getränke wie Kaffee, Tee und kalte Getränke gesorgt.Es sind freie Plätze verfügbar
- O-10007-25 - Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz - Arzthelferinnen (8h)
Form: Online-Präsenz (Webex) Datum: 28.11.2025 14:00 - 20:30 Uhr Ort: Webex Online Format
Lonsing medical solutionsRaum: Webex Online Präsenz (sz) Beschreibung: Arzthelferinnen mit Strahlenschutzkurs, die seit Jahren unter Aufsicht eines fachkundigen Arztes mit Röntgenstrahlen umgehen und Röntgenuntersuchungen durchführen.
•Rechtsvorschriften und Empfehlungen
•neue Leitlinien der BÄK
•Neuerungen der RöV
•Neuerungen der Strahlenschutzverordnung
•Grundlagen der Strahlenphysik
•Dosisbegriffe und Dosimetrie
•Strahlenbiologische Grundlagen
•Strahlenexposition des Menschen
•Grundlagen und Grundprinzipien des Strahlenschutzes
•Strahlenschutz des Personals
•Diskussion und Problembesprechung in der Röntgeneinstelltechnik
•Erfolgskontrolle
Anmeldeschluss:
Bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn, sofern noch Plätze verfügbar.
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung aus Gründen, die wir nicht selbst zu tragen haben, z.B. Erkrankung eines Dozenten, nicht erreichen der notwendigen Teilnehmerzahl, auch nach Anmeldeschluss, abzusagen.Es sind freie Plätze verfügbar
* Preise zzgl. Mehrwertsteuer